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Fiktive Abrechnung

Was ist eine fiktive Abrechnung?


Im Normalfall führt der Weg nach einem Verkehrsunfall in die Werkstatt, um dort den Unfallschaden fachgerecht reparieren zu lassen. Es kann jedoch verschiedene Gründe geben, weshalb man sich dazu entscheidet, sein Fahrzeug nicht reparieren zu lassen. Dann kann die fiktive Abrechnung genutzt werden.


Bei der fiktiven Abrechnung werden die Reparaturkosten des Fahrzeugs von der Versicherung des Unfallverursachers ausgezahlt. Der Geschädigte muss den Schaden anschließend nicht von einer Werkstatt reparieren lassen. Zusätzlich zu den Reparaturkosten, lassen sich bei der fiktiven Abrechnung auch noch weitere Kosten geltend machen.  


Für die Schadenabwicklung benötigt die Versicherung einen Nachweis über die Schadenshöhe. Dafür wird in den meisten Fällen ein Gutachten erstellt. Die Kosten für ein Gutachten sind von der Versicherung des Unfallverursachers zu zahlen. Häufig bietet die gegnerische Versicherung einen Gutachter an, wir empfehlen jedoch selbst einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen.


 

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Wann ist eine fiktive Abrechnung sinnvoll?


Häufig lassen sich Unfallgeschädigte kleinere Schäden am Fahrzeug fiktiv abrechnen. Wenn beispielsweise die Seitentür eines Fahrzeugs nur leicht touchiert oder eine kleine Delle hinterlassen wurde, dann spricht man vom sogenannten Bagatellschaden. 


Wenn die Delle oder der Kratzer nicht stört oder wenn das Fahrzeug bereits älter ist, dann ist die fiktive Abrechnung eine ideale Lösung. Auch wenn der Schaden kostengünstig privat repariert werden soll, dann bietet sich diese Art der Abrechnung an. Als Geschädigter erhält man das Geld von der Versicherung ohne Auflagen, sodass man es frei verwenden kann.


Ein Hinweis: Nach einem Unfall ist die fiktive Abrechnung nur dann möglich, wenn kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. 


Gutachten oder Kostenvoranschlag?


Für die fiktive Abrechnung wird immer ein Gutachten benötigt. Darin wird die Höhe der Kosten ermittelt, welche für die Reparatur der Unfallschäden notwendig sind. Mit einem Gutachten können neben den Reparaturkosten auch noch weitere Kosten geltend gemacht werden

Hinsichtlich der Schadenssumme kann es zu Unstimmigkeiten zwischen dem Unfallgeschädigten und der gegnerischen Haftpflichtversicherung kommen. Um dann den vollen Schadensersatz zu erhalten, ist die Vorlage eines unabhängigen Gutachtens notwendig. Die rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt kann in diesem Fall ebenfalls hilfreich sein. 


Grundsätzlich muss die gegnerische Versicherung nicht nur die Gutachterkosten, sondern auch die Kosten für den Anwalt übernehmen. Vorsicht: Das gilt nicht für Bagatellschaden.


Das Wichtigste zur fiktiven Abrechnung im Überblick:


Auf der Basis eines umfassenden Gutachtens zahlt die Versicherung die geschätzten Reparaturkosten. Bei der fiktiven Abrechnung reicht man als Geschädigter seinen Schadensnachweis mit sämtlichen Kosten bei der gegnerischen Versicherung oder im Kaskofall bei der eigenen Versicherung ein. Dabei sollte beachtet werden, dass man den Schaden innerhalb kürzester Zeit melden muss. 


  • Nach einem Unfall kann man einen möglichen Nutzungsausfall geltend machen. 

  • Ist die Beratung durch einen Anwalt nötig, muss die gegnerische Versicherung für die Kosten aufkommen.

  • Da für die fiktive Abrechnung in der Regel ein Gutachten notwendig ist, werden die Kosten dafür ebenfalls von der Versicherung übernommen.

  • Das Gutachten nutzt für die Berechnung der Reparaturkosten den Stundenlohn (netto) einer Werkstatt.


Falls du überlegst, dir die Reparaturkosten nach einem Unfall auszahlen zu lassen, dann melde dich gerne bei uns. Wir sind dein digitaler Partner für unabhängige Gutachten und kümmern uns um die fiktive Abrechnung. 






 

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Unsere benutzerfreundliche Website ermöglicht es dir auch ohne Fachwissen deinen Anspruch mit Hilfe von MyGutachter bei der gegnerischen Versicherung einzufordern.

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