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Auf dem Parkplatz, der Straße oder der Autobahn kann es schnell passieren, dass dein Auto ohne dein Verschulden beschädigt wird oder du in einen Unfall verwickelt wirst. In diesem Fall muss der Unfallverursacher für den entstandenen Schaden aufkommen. 


Wie groß der Schaden ist, kann man in der Regel als Laie nicht abschätzen, sondern erfordert Fachkompetenz. Damit keine finanziellen Einbußen oder Nachteile entstehen, muss ein unabhängiger Gutachter beauftragt werden. Dieser ermittelt die Schadenshöhe, mit der anschließend die Schadenabwicklung eingeleitet werden kann.


Wir bei MyGutachter erstellen unabhängige Unfallgutachten und wir kümmern uns um die Schadensregulierung. Unsere sorgfältig erstellten Gutachten dienen als Beweissicherung und enthalten unter anderem Angaben zur Schadenshöhe, Unfallursache, Höhe des Restwerts oder Kosten der Reparatur. Wir arbeiten außerdem mit Rechtsanwälten für Verkehrsrecht zusammen, die dir im Haftpflichtschadenfall mit rechtlicher Beratung beistehen und deine Ansprüche durchsetzen.


 

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Was macht ein Gutachter?


Ein Gutachter beurteilt die entstandenen Schäden, die bei einem Unfall entstanden sind, und verfasst daraufhin ein Gutachten. Das Unfallgutachten dient als Grundlage für die Erstattung der Kosten durch die Versicherung. 


Für den Fall, dass eine Reparatur nicht möglich ist, ermittelt ein Gutachter unter anderem auch den Wiederbeschaffungswert sowie den Wert des Fahrzeugs im beschädigten Zustand. Ein Kfz-Gutachten ist damit auch als Wertgutachten zu verstehen. 


Nach der Gutachtenerstellung hast du als Geschädigter in der Regel zwei Möglichkeiten: entweder man lässt das Fahrzeug reparieren oder man lehnt die Reparatur ab und gibt das Unfallfahrzeug beim Kauf eines neuen Fahrzeugs in Zahlung. 


Mit MyGutachter kannst du noch am Unfallort ganz einfach über dein Smartphone die Schadenregulierung einleiten. Wenn du dir unsicher bist, wie du die Fotos für das Unfallgutachten machen oder welche Informationen du schriftlich festhalten musst, helfen dir unsere Gutachter weiter. Wir bieten dafür eine Live-Gutachten Funktion an, mit der du per Videochat mit einem unserer Gutachter sprechen und dich beraten lassen kannst. 



Wer bezahlt den Gutachter?


Ein Gutachten kostet oftmals mehrere hundert Euro. Wer den Gutachter bezahlt, hängt davon ab, ob der Unfall durch Fremd- oder Selbstverschulden passiert ist und ob eine Haftpflicht- oder eine Kaskoversicherung vorliegt. Für die Kostenübernahme des Gutachtens und für die Schadenregulierung ist die Schuldfrage damit von grundlegender Bedeutung. 

Bei einem Unfall, an dem keine Mitschuld getragen wird, zahlt die Versicherung des Unfallverursachers das Gutachten des Geschädigten. Mit der Beauftragung eines Gutachters gehst du nach einem Unfall also kein finanzielles Risiko ein. Hinzu kommt, dass du durch die direkte Abrechnung mit der Versicherung nicht in Vorleistung gehen musst.


Oberhalb der Bagatellschadengrenze (etwa 750 Euro) ist ein Gutachten nach einem Autounfall für die Schadenersatzforderungen an die Versicherung notwendig. Darunter reicht normalerweise ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus. 


Mit Kosten für ein Unfallgutachten muss man nur bei Teilschuld oder Selbstverschulden rechnen. Bei Selbstverschulden im Kaskofall übernimmt die eigene Versicherung wiederum die Kosten, sofern ein Kfz-Gutachten notwendig ist.


Wende dich an einen Kfz-Gutachter, der dir vertrauensvoll erscheint und unabhängig arbeitet. Der von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagene Gutachter muss nicht für die Erstellung eines Gutachtens in Anspruch genommen werden. 


Bei Fremdverschulden empfehlen wir immer, selbst einen Gutachter zu beauftragen. Die Versicherungen gehen oft Kooperationsverträge mit Gutachtern ein, die möglicherweise zugunsten der Versicherung entscheiden. Dabei kommt es häufig zur Ausweisung von zu geringen Schadenssummen. 






 

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Unsere benutzerfreundliche Website ermöglicht es dir auch ohne Fachwissen deinen Anspruch mit Hilfe von MyGutachter bei der gegnerischen Versicherung einzufordern.

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