Übersicht verschiedener Kfz-Schäden
Eine Kfz-Versicherung deckt viele verschiedene Arten von Schäden am Fahrzeug ab. Hier findest du eine Auflistung der häufigsten Schadensarten und was dabei jeweils zu beachten ist.
Wirtschaftlicher Totalschaden
Ein Totalschaden lässt sich in einen wirtschaftlichen oder einen technischen Totalschaden unterscheiden. Wenn ein Fremdverschulden vorliegt, wird der Totalschaden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Wenn der Unfall jedoch selbst verschuldet ist, dann übernimmt die Vollkaskoversicherung. Daher ist die Klärung der Schuldfrage für den Schadensersatz notwendig.
Bagatellschaden
Ein Bagatellschäden am Fahrzeug ist oft ein einfach gelagerter und oberflächlicher Schaden. Dazu zählen vor allem Lackschaden wie Kratzer, Schrammen oder Dellen. Erst wenn eine Schadenshöhe von 750 Euro Reparaturkosten nicht überschritten wird, spricht man von einem Bagatellschaden. Dann ist in der Regel die Erstellung eines Gutachtens nicht notwendig.
Wasserschaden
Wenn ein Fahrzeug durch Wasser beschädigt wird, muss grundsätzlich geprüft werden, ob es sich um einen Totalschaden handelt oder ob das Fahrzeug noch repariert werden kann. Dafür muss man einen Gutachter bestellen. Die Elektronik- und viele Metalle sind wasserempfindlich. Schäden lassen sich oft durch abfärbende Metalle und abblätternde Lacke oder Deckschichten erkennen. Im Normalfall kommt die Kaskoversicherung für den Schadensersatz auf.
Sturmschaden
Ein Sturmschaden wird auch als Unwetterschaden bezeichnet und entsteht beispielsweise, wenn ein Baum auf ein Fahrzeug stürzt. Wenn man hingegen gegen einen umgestürzten Baum fährt, spricht man von unmittelbarem Sturmschaden. Dann ist die Vollkaskoversicherung für den entstandenen Schaden zuständig.
Hagelschaden
Hagelkörner können je nach Größe kleine Kratzer oder Beulen und Dellen an Lack und Scheibe verursachen, die sich häufig nicht ohne einen Fachmann wieder ausbeulen lassen. Bei einem Hagelschaden wird der Schaden von einem Gutachter beurteilt. Ein Hagelschaden am Fahrzeug wird in der Regel von der Teilkaskoversicherung übernommen.
Steinschlagschaden
Bei Steinschlagschäden handelt es sich meistens um Beschädigungen am Blech und treten oft am Lack, an der Karosserie oder am Glas auf. Bei einem Lackschaden ist die Vollkaskoversicherung verantwortlich. Wenn ein Stein eine Autoscheibe oder eine Lichtanlage trifft, dann handelt es sich hingegen um einen Fall für die Teilkaskoversicherung.
Marderschaden
Marder können schwere Fahrzeugschäden verursachen. Sie beißen zum Beispiel Zündkabel oder auch Kühlschläuche durch. Wenn Kabel nicht ganz durchgebissen sind, kann die beschädigte Isolierung unter Umständen zu Fehlern in der Elektronik führen, wie beispielsweise bei erhöhter Luftfeuchtigkeit. Die Teilkaskoversicherung übernimmt direkte Marderschäden. Einige Versicherungen bezahlen Folgeschäden, wie einen Motorschaden aufgrund eines zerbissenen Kühlschlauches.
Wildunfall
Vor allem in ländlichen Regionen oder im Wald kommt es häufig zu Zusammenstößen mit Rotwild und Wildschweinen. Dabei kommen vor allem Fahrwerk, Motor und Elektronik zu Schaden. Nach dem Bundesjagdgesetz werden Wildfundfälle durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Um die Höhe des Schadens zu ermitteln und durch die Versicherung erstatten zu lassen, muss ein Gutachter beauftragt werden.
Parkschaden
In den meisten Fällen handelt es sich dabei nur um Lackschäden. Manche Versicherungen bieten für Parkschäden eine Erweiterung der Teilkasko an. Dabei werden Schäden durch Unbekannte und/oder selbst verursachte Parkschäden am Fahrzeug von der Versicherung übernommen. Wenn man jedoch ein anderes Fahrzeug beim Ein- oder Ausparken beschädigt, kommt die eigene Haftpflichtversicherung für die Schäden auf.
Autodiebstahl
Ein Autodiebstahl ist in der Regel durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt und haftet bei Fahrzeugdiebstahl, Fahrzeugaufbruch und auch bei Teilediebstahl. Bei Diebstahl wird der Wiederbeschaffungswert oder der Neuwert erstattet.
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