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Schadengutachten für Leasinggesellschaften

Wenn es bei gemieteten oder geleasten Autos zu Schäden kommt, herrschen oft auch unterschiedliche Meinungen bezüglich dem Schadensausmaß. Vertragspartner und Leasinggesellschaften stehen hier schnell auf dem Kriegsfuß.

Das muss aber nicht sein. Mit einem KFZ-Gutachten eines unabhängigen Gutachters können Sie durch ein neutrales Urteil Streitigkeiten lösen. Gerade für Leasingunternehmen lohnt es sich daher, mit KFZ-Gutachtern zusammenzuarbeiten.

Wir von MyGutachter bieten Ihnen genau das: Ein neutrales und unabhängiges Schadengutachten. Unsere KFZ-Sachverständigen erstellen Ihnen das Gutachten schnell und zuverlässig.

Das Gutachten für Leasingrücknahmen gibt Ihnen und Ihren Vertragspartnern Aufschluss über:

-          alle vorhandenen und entstandene Schäden am Leasingwagen

-          den Wert des Fahrzeugs

 

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MyGutachter – Dein digitaler Schadengutachter

Zuverlässige Wert- und Schadenermittlung für Ihre Leasingfahrzeuge 

Wir bieten einen professionellen, zuverlässigen und schnellen Service an. Wir haben den Anspruch, jedem Kunden einen individuellen Service zu bieten. Dadurch erreichen wir maximale Kundenzufriedenheit.

Bei MyGutachter ist es uns wichtig, dass Sie unsere Arbeitsweise nachvollziehen können. Deshalb legen wir einen besonderen Fokus auf eine verständliche und unkomplizierte Kommunikation.

Haben Sie einen Leasingwagen zurückbekommen, der nun kleine Schäden aufweist? Jetzt sind Sie sich nicht sicher, ob es sich lohnt, eine umfassende Fahrzeugbewertung durchzuführen? Kein Problem. Wir bieten auch eine Online-Kleinschadenkalkulation an, mit der Sie einfach und bequem eine erste Schätzung des Schadens erhalten.

Zuletzt noch eine kurze Zusammenfassung der Gutachten, die wir erstellen:

-       Haftpflichtgutachten: Ein schriftlicher Nachweis über die Schäden an einem Auto

-       Unfallgutachten: Eine Ermittlung der durch einen Unfall entstandenen Schäden an einem Auto

-       KFZ-Minderwertgutachten: Eine Ermittlung des Ausmaßes der Wertminderung eines Autos

-       Rücknahmegutachten: Ein Festhalten des Zustands eines Leih- oder Leasingautos bei der Rückgabe

 

Abgesichert in jedem Fall - mit unseren KFZ-Gutachten? 

Ein unabhängiges und neutrales KFZ-Gutachten dient als Beleg für den Zustand eines Autos. Diese Neutralität erlaubt unvoreingenommene Bewertungen. Dadurch ermöglicht es, eine objektive Perspektive einzunehmen.

Sowohl für die Leasinggesellschaft als auch den Vertragspartner stellt ein Gutachten einen guten Ausgangspunkt für das weitere Vorgehen dar. Vor allem bei der Rückgabe kommt es oft zu Streitigkeiten, woher der entstandene Schaden kommt und wer für diesen aufkommen muss.

Unsere Gutachten bieten Ihnen viele Vorteile:

-          Zuverlässige Schadensermittlung und Nachweis der entstandenen Schäden

-          Glaubwürdiges und neutrales Schadenszeugnis für Vertragspartner und Kunden

-          Gutachten auf Basis der einheitlichen Richtlinien des IfS

-          Rechtsgültiges Schadensdokument, das Sie auch im Fall der Fälle auch vor Gericht unterstützt

Abgesehen von der Nützlichkeit einer Fahrzeugbewertung im Schadensfall, ist eine Zusammenarbeit mit KFZ-Gutachtern auch ein Qualitätszeichen für Leasingunternehmen. Vertragspartner, die ein Auto leasen wollen, haben dadurch auch Sicherheiten im Fall von Streitigkeiten.

Zuletzt sichern Sie durch regelmäßige und professionelle Fahrzeugkontrollen auch die Qualität Ihrer Leasingflotte. Unsere KFZ-Gutachter haben den Anspruch, alle vorhandenen Schäden an einem Auto ausfindig zu machen und zu dokumentieren.

 

Was machen wir bei der Erstellung eines Gutachtens genau? 

Bei einer Fahrzeugbewertung erstellt ein KFZ-Sachverständiger ein neutrales KFZ-Gutachten für einen Leih- oder Leasingwagen. Gibt es Schäden am Fahrzeug, die bei der Fahrzeugrückgabe auffallen? Diese dokumentiert der Experte, zeichnet den Schadensumfang auf und führt eine Schadenskalkulation durch. 

 

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Unsere benutzerfreundliche Website ermöglicht es dir auch ohne Fachwissen deinen Anspruch mit Hilfe von MyGutachter bei der gegnerischen Versicherung einzufordern.

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