Parkschaden melden Bei einem Parkschaden handelt es sich um einen Schaden an einem geparkten Fahrzeug. Dabei ist egal, ob der Schaden selbst- oder fremdverschuldet ist. Ein Parkrempler ist schnell passiert. Häufig werden Abstände oder die Größe des Fahrzeugs beim Ein-oder Ausparken falsch eingeschätzt. Auf Parkplätzen von Supermärkten oder in Parkgaragen werden so unzählige Parkschäden verursacht. Auch kommt es häufig vor, wenn das Fahrzeug auf der Straße parkt und dort beschädigt wird, indem andere Autofahrer beim Vorbeifahren das Fahrzeug streifen. Wenn man einen Parkschaden feststellt, gibt es in der Regel zwei Ursachen: Entweder hat man den Schaden selbst verursacht oder ein anderer Fahrer hat nach dem Touchieren Fahrerflucht begangen. Bei beiden Situationen ist es wichtig, dass die Schadenmeldung bei der Versicherung schnellstmöglich eingeleitet wird.
Was tun bei einem Parkschaden?
Egal ob Parkschaden oder größerer Verkehrsunfall: es gelten in beiden Fällen dieselben Richtlinien und es gibt einige Punkte, die man für die Schadensregulierung beachten muss.
Wenn man einen Parkschaden an einem anderen Fahrzeug selbst verursacht hat, dann muss man seine Versicherungs- und Personendaten mit dem Geschädigten austauschen. Dann kommt die eigene Haftpflichtversicherung für den Schaden am anderen Fahrzeug auf.
Wenn der Besitzer oder die Besitzerin des Fahrzeugs nicht in der Nähe ist und auch nach einer angemessenen Wartezeit nicht auftaucht, muss die Polizei verständigt werden. Die Polizei kann den Fahrzeughalter ausfindig machen und den Schaden aufnehmen. Bei kleinen Parkschäden reichen 30 Minuten Wartezeit, bei größeren Schäden hingegen muss man bis zu 2 Stunden warten.
Auch wenn es sich nur um einen kleinen Kratzer handelt, reicht es nicht aus, einfach die eigenen Kontaktinformationen an der Windschutzscheibe zu hinterlassen. Wenn man den Unfallort einfach verlässt, kann man eine Strafe wegen Fahrerflucht riskieren. Fahrerflucht zählt als Straftat und kann hohe Geldbußen verursachen.
Wenn das eigene Fahrzeug beschädigt wurde und der Verursacher Fahrerflucht begangen hat, dann sollte man umgehend die Polizei verständigen. Die Polizei kann den Parkschaden aufnehmen und dokumentieren. Das kann die anschließende Schadensregulierung vereinfachen. Auch kann es hilfreich sein, wenn man noch vor Ort nach Zeugen sucht oder prüft, ob es Überwachungskameras in der Umgebung gibt, die den Unfall möglicherweise aufgezeichnet haben.
Wenn sich der Unfallverursacher nach 24 Stunden nicht gemeldet hat, ist es ratsam, eine Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Das ist vor allem für die Versicherung wichtig, sodass man nicht selbst für den Parkschaden aufkommen muss.
Welche Versicherung zahlt bei Parkremplern?
Wer die Kosten für den Parkschaden übernimmt, hängt maßgeblich von der Schuldfrage ab. Sofern man keine Schuld am Parkschaden trägt, kommt die Versicherung des Unfallverursachers für den entstandenen Schaden auf. Eine Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Unfallverursacher noch vor Ort ist und man die Versicherungs- und Personendaten austauschen kann.
Anders sieht es aus, wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat und unbekannt bleibt. Das ist oft eine ärgerliche Situation und man muss häufig selbst für den Schaden aufkommen, außer man hat eine Vollkaskoversicherung für sein Fahrzeug abgeschlossen.
In der Teilkaskoversicherung besteht grundsätzlich kein Schutz bei Parkschaden. Ausschließlich Vollkaskoversicherungen übernehmen diese Art von Schäden. Dann ist zum einen jedoch mit einer Selbstbeteiligung und zum anderen mit einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse zu rechnen.
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