Was versteht man unter der Schadenmeldung? Ein Verkehrsunfall kann schnell passieren und oft reicht schon ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit aus. In den meisten Fällen entsteht nur ein Sachschaden, dennoch stehen die meisten Unfallbeteiligten im ersten Moment unter Schock. Dann kann es hilfreich sein, zu wissen, wie man sich am Unfallort verhält. Das richtige Verhalten kann für die Schadensregulierung entscheidend sein. Damit der entstandene Schaden gemeldet werden kann, benötigt man neben Informationen zum Unfallhergang auch die Kontaktdaten aller Beteiligten sowie Fotos vom Fahrzeug. Daher sollte man noch am Unfallort darauf achten, dass alle notwendigen Informationen und Nachweise gesammelt werden und die Unfallstelle durch Fotos festgehalten wird. Falls Zeugen anwesend waren, sollte man zusätzlich deren Personalien aufnehmen.
Das richtige Verhalten am Unfallort
In der Regel bedeutet ein Verkehrsunfall für alle Beteiligten Stress, Unsicherheit und Aufregung. Daher kann es von Vorteil sein, wenn man sich bereits vorher mit der richtigen Verhaltensweise auseinandersetzt und im Ernstfall weiß, wie man vorgeht. So verhält man sich bei einem Verkehrsunfall richtig:
Warnblinker einschalten und Warnweste anziehen
Unfallstelle absichern
Warndreieck vor dem Unfallort aufstellen
Notruf verständigen
Erste Hilfe leisten
Unfall mit Fotos und Unfallskizze dokumentieren
Unfallbericht schreiben und von allen Beteiligten unterschreiben lassen
Kontaktdaten aller Beteiligten notieren (Name, Anschrift, Versicherung und Kennzeichen)
Notiere die Kontaktdaten von Zeugen, falls es welche gibt
Es ist empfehlenswert, den Versicherer direkt nach dem Unfall über den Schaden zu informieren. So erfährt die Versicherung schon früh von dem Verkehrsunfall und kann über die persönlichen Rechte informieren oder Tipps geben, welche Informationen und Beweismittel für die Schadenmeldung notwendig sind.
Als Geschädigter steht einem nicht nur die Erstattung des Unfallschadens und sämtlicher entstandenen Kosten zu, sondern auch ein Gutachter und ein Rechtsanwalt. Die Kosten dafür trägt die Versicherung des Unfallverursachers.
Wenn man jedoch selbst Schuld am Unfall hat, dann kommt die eigene Haftpflichtversicherung für den Schaden am anderen Fahrzeug auf. Bei Teilschuld werden die Kosten entsprechend auf die Unfallbeteiligten aufgeteilt.
Was wird für die Schadenmeldung benötigt?
Ein Verkehrsunfall muss so schnell wie möglich bei der Versicherung gemeldet werden. Viele Versicherungen geben eine Frist von maximal einer Woche an. Die wichtigsten Informationen und Dokumente für die Schadenmeldung sind:
Name, Anschrift und Kennzeichen des Unfallverursachers
Eigene Versicherungsnummer und die des Unfallverursachers
Beschreibung der Schadensart und des Hergangs
Ort, Datum und Zeitpunkt des Unfalls
Nachweise wie Unfallskizze und Fotos
Unfallbericht mit Unterschrift aller Unfallbeteiligten
Zeugenaussagen sowie deren Name und Anschrift
Unfallprotokoll von der Polizei, falls vorhanden
Gutachten oder Kostenvoranschlag
Rechnungen, die durch den Unfall entstanden sind
Ein Unfallschaden: mit oder ohne Polizei?
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen. Durch die Anwesenheit der Polizei am Unfallort wird der Unfallhergang geklärt und dokumentiert. Daraufhin wird ein Bericht erstellt, welcher die Schadensmeldung bei der Versicherung und die anschließende Schadenregulierung deutlich vereinfachen kann.
Insbesondere bei den folgenden Fällen kann die Verständigung der Polizei sinnvoll sein:
bei verletzten Personen
bei großen Sachschäden
wenn Unfallbeteiligte unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen
wenn die Schuldfrage unklar ist
wenn der Unfallgegner aggressiv wird oder die Schuld von sich weist
wenn Fahrzeuge aus dem Ausland beteiligt sind
Bei Unfallschäden handelt es sich häufig um einen Bagatellschaden. Als Bagatellschaden bezeichnet man einen eher kleinen Schaden, bei dem die Schadenshöhe unter 750 Euro liegt. In diesem Fall muss die Polizei nicht verständigt werden.
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