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Schadensumme auszahlen

Kann man sich die Schadenssumme auszahlen lassen?


Jährlich kommt es in Deutschland zu zahlreichen Verkehrsunfällen mit teilweise hohem Sachschaden. Unabhängig davon, ob das Fahrzeug noch fahrtüchtig ist, stellen sich viele Fahrzeughalter in diesem Fall die Frage, ob sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen sollen. 


Je nach persönlicher Situation und je nachdem wie alt das Fahrzeug schon ist, kann es sinnvoll sein, sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen und das Fahrzeug nicht von einer Werkstatt reparieren zu lassen. 


Kleinere Schäden, wie Dellen oder Kratzer, werden häufig so hingenommen und nicht von einer Werkstatt ausgebessert. Bei eigener Reparatur muss die gegnerische Versicherung einen kleineren Schadensbetrag erstatten, als bei einer Werkstattreparatur. Wenn die Schadenssumme ausgezahlt wird, fällt keine Mehrwertsteuer für die Werkstatt, den Lohn oder mögliche Ersatzteile an. Der Geschädigte erhält in diesem Fall nur den Nettobetrag. 


Für die Schadenabwicklung durch die sogenannte fiktive Abrechnung ist ein unabhängiges Gutachten notwendig. Damit lässt sich die Schadenssumme bei der Versicherung einfordern. Als Geschädigter muss die gegnerische Versicherung neben den Reparaturkosten, auch die Kosten für einen Gutachter und einen Anwalt übernehmen. 

 

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Wie berechnet sich die Höhe der Schadenssumme?


Die Schadenssumme ist der Betrag, der entrichtet werden muss, wenn ein Schaden durch einen Unfall entstanden ist. Folgenden Faktoren sind bei der Berechnung zu beachten:


  • Kosten für die Ersatzteile

  • Kosten für den Arbeitslohn

  • Kosten für den Transport

  • Wertminderung des Fahrzeugs

  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall

  • Erwerbsausfall

  • Abschleppkosten

  • Kosten für die ärztliche Behandlung

  • Schmerzensgeld


Was wird für die Schadenabwicklung benötigt?


Grundsätzlich kann man sich nach einem Verkehrsunfall die Kosten für den Unfall von der gegnerischen Versicherung auszahlen lassen und das Fahrzeug selbst reparieren. Dabei gilt es einige Punkte zu beachten. 


Da die Versicherung nur gegen einen Nachweis den Schaden erstattet, benötigt der Unfallgeschädigte immer ein unabhängiges Gutachten oder einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Das Gutachten wird vor allem dann benötigt, wenn ein Unfallfahrzeug neuwertig ist, Personen bei einem Unfall verletzt worden sind oder es sich um einen hohen Sachschaden handelt. 


Ein Kostenvoranschlag kann eine gute Grundlage für all diejenigen sein, bei denen nur ein kleiner Bagatellschaden entstanden ist. Von einem Bagatellschaden spricht man bei einem kleinen Fahrzeugschaden von bis zu 750 Euro. Für die Schadensabwicklung reicht dann in der Regel ein Kostenvoranschlag von einer Werkstatt aus. Dabei muss jedoch bedacht werden, dass man oft den Kostenvoranschlag bezahlen muss, wenn dieser ohne Reparatur erfolgt.


Je höher der Schaden ausfällt, desto ausführlicher sollte sich der Unfallgeschädigte von einem Gutachter und/oder einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beraten lassen. Dadurch lässt sich besser beurteilen, ob die fiktive Abrechnung und damit die Auszahlung der Schadenssumme einen finanziellen Vorteil bringt oder nicht.


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Unsere smarte Schadensabwicklung richtet sich vor allem an Privatpersonen und Unternehmen, die Zeit sparen möchten. Für die Schadensmeldung benötigst du nur 15 Minuten. Um den Rest kümmern sich unsere Gutachter, die dir bei Fragen jederzeit  zur Verfügung stehen. Über den Status des Gutachtens kannst du dich jederzeit in deinem digitalen Kundenkonto informieren. 


Neben der Erstellung eines Gutachtens bieten wir dir einen kostenlosen Mietwagen an, damit du mobil bleibst. Im Haftpflichtschadenfall erhältst du außerdem kostenlos eine rechtliche Beratung durch einen unserer Anwälte. Das Honorar wird direkt mit der Versicherung abgerechnet, sodass du bei uns nicht in Vorkasse treten musst. 

 

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