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Versicherung Schaden melden

Wie melde ich der Versicherung einen Schaden?


Nach einem Verkehrsunfall ist die Meldung des Schadens bei der Versicherung der erste Schritt zur Schadensregulierung. Damit die Abwicklung des Schadens schnell und unproblematisch abläuft, haben wir nachfolgend einige Hinweise für dich zusammengefasst:


  • Versicherungsnummer und weitere Informationen zum Unfall bereithalten

  • Dokumentation und Nachweise des Unfalls wie Bilder vom Unfallfahrzeug, Unfallbericht, Rechnungen und Belege zurechtlegen 

  • Für die Schadensmeldung klare und deutliche Formulierungen verwenden, um unnötige Rückfragen zu vermeiden und den Ablauf nicht zu verzögern

  • Schadensmeldung ausfüllen: bei MyGutachter funktioniert das online, schnell und bequem von zuhause aus


Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall und auch beim Melden eines Haftpflichtschadens gibt es eine Besonderheit. Der Geschädigte muss in diesem Fall seine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung selbst und zeitnah geltend machen. Man kann nicht darauf warten, dass der Unfallverursacher den Schaden meldet.


 

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Der Zeitpunkt für die Meldung des Schadens ist ausschlaggebend


Ärger und Probleme treten bei der Schadenregulierung häufiger auf, als man denkt. Die wichtigste Regel bei der Schadenmeldung ist, dass man so schnell wie möglich reagiert und den Schaden der Versicherung unverzüglich meldet. Die erste Kontaktaufnahme mit der Versicherung entscheidet oft über den Erfolg der Schadensregulierung. Du kannst Schäden entweder telefonisch, schriftlich, online oder auch persönlich vor Ort melden. 


Viele Versicherungen raten, dass man den Schaden innerhalb von 24 Stunden meldet, um eine schnelle Bearbeitung des Schadenfalls zu gewährleisten. Üblicherweise hat man für die Meldung des Schadens etwa 3 Tage Zeit.  


Manche Versicherungen geben im Vertrag an, dass die Meldung “schnellstmöglich” oder “unverzüglich” geschehen muss, damit ist oft der erste Werktag nach dem Verkehrsunfall gemeint. Im Versicherungsvertrag steht die Frist, innerhalb der man den Schaden melden muss. Wenn allerdings keine eindeutige Frist im Vertrag angegeben wurde, solltest du dich im Zweifelsfall bei deiner Versicherung erkundigen.   



Was muss eine Schadenmeldung enthalten?


Es gibt einige Informationen, die man bei der Schadenmeldung an den Versicherer immer angeben sollte:


  • Name, Anschrift und Kennzeichen des Unfallverursachers

  • Eigene Versicherungsnummer und die des Unfallverursachers

  • Beschreibung der Schadensart und des Hergangs

  • Ort, Datum und Zeitpunkt des Unfalls

  • Nachweise wie Unfallskizze und Fotos 

  • Unfallbericht mit Unterschrift aller Unfallbeteiligten

  • Zeugenaussagen sowie deren Name und Anschrift

  • Unfallprotokoll von der Polizei, falls vorhanden

  • Rechnungen, die durch den Unfall entstanden sind


Es ist zu beachten, dass nachträgliche Korrekturen einer Schadenmeldung zwar möglich sind, sie erfordern jedoch oft eine Begründung und entsprechende Nachweise. Das kann die Schadensregulierung verzögern und in einigen Fällen sogar erschweren. 


Bei großen Schäden empfehlen wir außerdem, selbst einen Gutachter zu beauftragen. Vor allem wenn man der Überzeugung ist, dass das Versicherungsunternehmen Kosten sparen möchte. Wenn man weder Schuld noch Teilschuld am Unfall trägt, dann übernimmt die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten. Dazu zählen auch die Kosten für einen unabhängigen Gutachter. Auch die rechtliche Beratung durch einen Anwalt ist im Haftpflichtschadenfall gedeckt. 



Die wichtigsten Punkte zusammengefasst, um der Versicherung den Schaden zu melden: 


  • Ein Schaden muss unverzüglich bei der Versicherung gemeldet werden

  • Bei einem Haftpflichtschaden muss der Geschädigte den Verkehrsunfall bei der Versicherung des Unfallverursachers melden

  • Die Verwendung von Unfallberichten und Schadensformularen helfen dabei, vollständige Informationen anzugeben

  • Falls eine Straftat vorliegt, muss der Geschädigte eine Anzeige bei der Polizei aufgeben

 

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