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Versicherungsschaden

Den Versicherungsschaden melden und Schadensersatz erhalten


Tagtäglich kommt es in Deutschland zu zahlreichen Verkehrsunfällen: auf dem Parkplatz, der Straße oder auf der Autobahn. In den meisten Fällen bleibt es bei einem kleinen Sachschaden. Trotzdem handelt es sich dabei für alle Beteiligten um eine ärgerliche Situation, die viel Zeitaufwand für die Schadensregulation mit sich bringt. 


Wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, hat man das Recht auf eine Entschädigung aller entstandenen Schäden und Kosten. Als Geschädigter muss man den Versicherungsschaden jedoch nachweisen können. 


Ein Gutachter beurteilt die entstandenen Unfallschäden und verfasst daraufhin ein Gutachten, das wiederum als Grundlage für die Erstattung der Kosten durch die Versicherung dient. Auch bei Streitigkeiten vor Gericht oder wenn die Schuldfrage unklar ist, kann ein Gutachten als Beweismittel dienen und den Sachverhalt klären. 


 

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Was wird für die Schadenmeldung benötigt?


Für die Meldung des Versicherungsschadens sind unter anderem die folgenden Informationen und Dokumente notwendig:


  • Name, Anschrift und Kennzeichen des Unfallverursachers

  • Eigene Versicherungsnummer und die des Unfallverursachers

  • Beschreibung der Schadensart und des Hergangs

  • Ort, Datum und Zeitpunkt des Unfalls

  • Nachweise wie Unfallskizze und Fotos 

  • Unfallbericht mit Unterschrift aller Unfallbeteiligten

  • Zeugenaussagen sowie deren Name und Anschrift

  • Unfallprotokoll von der Polizei, falls vorhanden

  • Gutachten oder Kostenvoranschlag

  • Rechnungen, die durch den Unfall entstanden sind


Wird man in einen Verkehrsunfall verwickelt, muss man grundsätzlich innerhalb kürzester Zeit die Versicherung informieren. Den Unfall kann man sowohl schriftlich, persönlich vor Ort, telefonisch oder digital melden. 


Viele Versicherungen geben für die Schadensmeldung eine Frist von maximal einer Woche an. Wenn die Frist überschritten wird, kann es passieren, dass die Versicherung die Leistung kürzt oder ganz verweigert. 

Wie kann man einen Versicherungsschaden nachweisen?


Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Versicherungsschaden nachzuweisen. Je nachdem wie hoch der Schaden ist, benötigt man entweder ein Gutachten, ein Kurzgutachten oder einen Kostenvoranschlag:


Gutachten 

Ein Gutachten ist die beste Ausgangslage für die Schadenregulierung durch die Versicherung. Darin werden alle entstandenen Schäden und sämtliche Kosten, die durch den Unfall entstanden sind, festgehalten. Auch bei Streitigkeiten vor Gericht wird ein Gutachten als Beweismittel akzeptiert und kann vor hohen finanziellen Einbußen schützen. 


Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten ist die kleine Variante eines Gutachtens. Der Unterschied liegt darin, dass darin weder die Wertminderung noch der Nutzungsausfall berücksichtigt werden. Bei einem geringen Versicherungsschaden oder bei Bagatellschäden kann diese Art von Gutachten eine ideale Alternative sein. 


Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag wird in der Regel von einer Werkstatt erstellt. Damit wird ein Überblick über die voraussichtlichen Reparaturkosten und den Zeitaufwand gegeben. Für die Schadenabwicklung ist ein Kostenvoranschlag meistens nicht ausreichend, da beispielsweise die entstandene Wertminderung des Fahrzeugs und andere wichtige Faktoren nicht ermittelt werden. 



MyGutachter ist dein digitaler Partner für Versicherungsschäden


MyGutachter bietet neben der Erstellung von unabhängigen Gutachten eine smarte Schadensabwicklung an. Zusätzlich wird neben einem persönlichen Ansprechpartner auch die rechtliche Beratung durch einen Anwalt im Haftpflichtschadenfall angeboten.


Durch den digitalen Service spart man sich nicht nur die Fahrt zum nächstgelegenen Gutachter, sondern auch viel Zeit und Aufwand für die Schadensregulierung. MyGutachter übernimmt die komplette Schadenabwicklung inklusive der Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung. Das Honorar wird direkt mit der Versicherung abgerechnet, sodass man nicht in Vorkasse treten muss. 


 

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